Landeshauptarchiv Schwerin
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11.03.01/03 Familiengeschichtliche Sammlung von Pentz
Zitierweise: LHAS, 11.3-1/3
09.02.03/05 Finanzamt Malchin
Zitierweise: LHAS, 9-2-3/5
Landeskirchliches Archiv Schwerin und Kirchenkreisarchiv Mecklenburg
Das Landeskirchliche Archiv der Nordkirche umfasst seit Pfingsten 2012 auch die Außenstelle Schwerin (vormals Landeskirchliches Archiv Schwerin). Anfragen zu den landeskirchlichen Beständen richten Sie bitte an: lkank@archiv.nordkirche.de. Die Außenstelle bildet eine Archivgemeinschaft mit dem Kirchenkreisarchiv Mecklenburg.Weiterführende Informationen zum Archiv auf der Homepage des VdA.
03.01.02.F-L Oberkirchenrat Schwerin, Specialia, Abteilung 2: Friedr-Lam
Zitierweise: LKAS, OKR Spec [Ort]
295. Holzendorf K. Kr. Wismar, s. a.: Müsselmow ab 1739, Kladow-Vorbeck ab 1913
Signatur: 009 Titel: Holzendorf, Bestellung des Predigers Laufzeit: 1764 - 1900 Bestellnummer: Landeskirchliches Archiv Schwerin und Kirchenkreisarchiv Mecklenburg (03.01.02.F-L Oberkirchenrat Schwerin, Specialia, Abteilung 2: Friedr-Lam) 009 Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=5&type=obj&id=5243364 |
Stadtarchiv Wismar
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Bestandssignatur: Abt. IV. Rep. 1. B
Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals
10. 1. Kläger J
Signatur: (1) 1158 Titel: Supplicationis Auseinandersetzung um Herausgabe einiger Schmuckstücke Kl.in hat von einem Verehrer, dem ehemaligen Vizelandrentmeister Kohl, einige Schmuckstücke und andere Geschenke erhalten, hat jedoch nicht in die von Kohl erhoffte Eheschließung eingewilligt. Darauf hat Kohl seinen Posten verlassen, die Kl.in ihre Geschenke behalten, obwohl Kohl sie dem Bekl. nicht bezahlt hatte. Bekl. hatte Vater der Kl.in auf die Herausgabe des Schmucks verklagt (Nr. 1157). Kl.in reklamiert ihr Recht auf den Schmuck, den Kohl ihr geschenkt hatte. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.10. zur Erwiderung auf. Am 05.11. weist Bekl. die Klage zurück und erklärt, Kohl habe ihm den Schmuck nie bezahlt, er sei also noch sein Eigentum, um dessen Rückgabe er bitte. Am 07.11. fordert das Tribunal Kl.in zur Antwort auf, die am 24.11. eingeht und in der Kl.in beweist, daß Kohl den Schmuck zunächst bezahlt, dann ihr geschenkt habe. Das Tribunal fordert am 26.11. Erwiderung des Bekl., die am 10.12. eingeht und in der Bekl. darauf beharrt, daß die Zahlung noch nicht erfolgt sei. Am 11.12.1753 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 29.04.1754 gesteht das Tribunal dem Bekl. den Schmuck zu. Am 03.10. erbittet dieser die Auslieferung an seinen Anwalt, der sie am 11.10. erhält und am 04.11.1754 die Quittung des Bekl. einreicht. Laufzeit: (1752) 10.10.1753-06.11.1754 Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1158 Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=15705 |