Landeskirchliches Archiv Schwerin und Kirchenkreisarchiv Mecklenburg
Das Landeskirchliche Archiv der Nordkirche umfasst seit Pfingsten 2012 auch die Außenstelle Schwerin (vormals Landeskirchliches Archiv Schwerin). Anfragen zu den landeskirchlichen Beständen richten Sie bitte an: lkank@archiv.nordkirche.de. Die Außenstelle bildet eine Archivgemeinschaft mit dem Kirchenkreisarchiv Mecklenburg.Weiterführende Informationen zum Archiv auf der Homepage des VdA.
05.01.Damsha Pfarrarchiv Damshagen
Zitierweise: KKAM, PfA Damshagen
10. Organe der Kirchenleitung
Signatur: 081 Titel: Damshagen: Currendenbuch der Superintendentur, auch Kollektenbuch Laufzeit: 1813 - 1859 Bestellnummer: Landeskirchliches Archiv Schwerin und Kirchenkreisarchiv Mecklenburg (05.01.Damsha Pfarrarchiv Damshagen) 081 Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=5&type=obj&id=5327687 |
Landeshauptarchiv Schwerin
Weiterführende Informationen zum Archiv auf der Homepage des VdA.
09.02.03/05 Finanzamt Malchin
Zitierweise: LHAS, 9-2-3/5
10.09.W/11 Personennachlass Witte, Hans (1867-1945)
Zitierweise: LHAS, 10.9-W/11
11.03.01/03 Familiengeschichtliche Sammlung von Pentz
Zitierweise: LHAS, 11.3-1/3
Stadtarchiv Wismar
Weiterführende Informationen zum Archiv auf der Homepage des VdA.
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Bestandssignatur: Abt. IV. Rep. 1. B
Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals
14. 1. Kläger N
Signatur: (1) 0613 Titel: Querulationis Auseinandersetzung um Handel mit Nägeln Nach Bitte der Kl. vom 27.02.1775 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 01.03. tragen Kl. am 06.04. vor, daß Bekl. vom Rat das Verbot erlangt haben, daß keine Nägel außer aus Schweden nach Wismar eingeführt werden dürfen und niemand außer ihnen mit Nägeln handeln dürfe. Da dies gegen die alten Privilegien der Kl. verstößt, ergreifen diese vor dem Rat restitutio in integrum, erreichen aber nur eine Bestätigung des Ratsgerichtsurteils, gegen das sie an das Tribunal querulieren und dieses um Schutz ihrer alten Privilegien und Aufhebung des Monopols der Bekl. bitten. Das Tribunal fordert den Rat am 01.09. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, am 23.10.1775 erbitten Kl. Fristverlängerung, am 20.01.1776 gehen die Akten ein, am 26.01. wird der 05.02. zur Eröffnung angesetzt. Am 22.04. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.10. bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, stellt es aber den Gewürzkrämern frei, ihr altes Recht besser als bisher nachzuweisen. Am 13.12.1776 sendet das Tribunal die Akten an den Rat zurück Laufzeit: (1725-1775) 27.02.1775-18.12.1776 Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0613 Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=16542 |
12. 1. Kläger L
Signatur: (1) 0068 Titel: (5) Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Bekl. hatte dem Kl. 10 holländische Dukaten, die Bezahlung der Medizin und sein bestes Reitpferd versprochen, wenn es ihm gelänge, seine Frau von ihrer Unfruchtbarkeit zu heilen. Obwohl Kl. dies gelingt, verweigert Bekl. die Bezahlung, beleidigt und schlägt ihn. Kl. erbittet ein entsprechendes Mandat an Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 06.02. auf, Kl. "klaglos zu stellen" oder seine Gegenargumente vorzutragen. Am 23.03. klagt Kl., daß Bekl. sich nicht gemeldet habe und erbittet Vollstreckung seiner Forderungen. Das Tribunal fordert Bekl. am 31.03. zur Zahlung binnen 6 Wochen auf und droht Vollstreckung an. Am 31.03. bestreitet Bekl. den Erfolg der Bemühungen des Kl.s, da seine Frau zwar schwanger, aber nicht geheilt worden ist, leugnet die "Maulschelle" und bittet das Tribunal, Kl. das weitere Praktizieren in den schwedischen Provinzen zu untersagen. Am 04.04. fordert Tribunal Kl. zur Stellungnahme auf, am 26.06. bekräftigt Kl. seine Forderungen. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.06. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen auf. Am 11.08. leugnet Bekl. erneut alle Anschuldigungen des Kl.s, das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 15.08. Am 22.10.1770, 21.01.,15.04. und 12.07.1771 erbitten Parteien Beschleunigung des Prozesses, am 21.10.1771 verbietet Tribunal dem Kl. bei 100 Rtlr Strafe "sich mit innerlichen Curen in diesen Landen weiter abzugeben" und verwirft seine Klage. Laufzeit: (1769-1770) 03.02.1770-21.10.1771 Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0068 Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=16271 |