-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2268
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzungen um bauliche Veränderungen
Alte Signatur: Wismar N 14 (W N 1 n. 14)
Laufzeit: (1707-1708) 24.01.1709-25.04.1709
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 24.01., 08. und 22.02. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 29.01., 11. und 25.02. legt Kl. am 01.03. seinen Schriftsatz vor und erklärt, er habe auf seinem Grundstück einen Schweinekoben eingerichtet, Bekl. eine Wasserleitung, die durch den Hof und Garten des Kl.s geht, verlegt. Da das Wasser die Mauer seines Hauses angreift, fühlt Nedder sich dadurch beschwert und verstopft die Leitung. Das Ratsgericht erlegt ihm nach Klage von Brömse am 16.01. bei Strafe von 10 Rtlr auf, das Wasser ungehindert abfließen zu lassen. Am 21.03. urteilt das Ratsgericht, daß Nedder seinen Schweinekoben, Brömse die Wasserleitung behalten darf. Nedder verschließt die Wasserleitung trotzdem und ergreift restitutio in integrum gegen das Ratsgerichtsurteil, diese wird ihm jedoch abgeschlagen und die angedrohte Geldstrafe vollstreckt. Dagegen appelliert Kl. vor dem Tribunal, das am 22.03. vom Ratsgericht die Akten der Vorinstanz zur Einsicht anfordert und Bekl., der sich gegen die Appellation in einem undatierten Schriftsatz gewehrt hatte, verspricht, seine Einwände zu berücksichtigen. Am 12.04. gehen die Akten der Vorinstanz ein, am selben Tag erbittet Bekl. ihre Eröffnung, die das Tribunal am 13.04. auf denselben Tag ansetzt und am 23.04.1709 das Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellationen vom 25.10. und 10.12.1708; Ratsgerichtsurteile vom 11.10.1707, 21.03., 17.10. und 03.12.1708; Ratsgerichtsprotokoll vom 05.09.1707; von Notar Johannes Schade aufgenommene Befragung der Zeugen Christian Runge und Ehefrau, Moritz Krumher und Peter Niebuhr vom 06.09.1707; von Notar Josias Matras aufgenommene Befragung der Zeugen Bastian Walter, Jochim Möller und Johann Tonnies vom 09.09.1707; von Notar Matras aufgenommene Protokolle der Befragung des Stadtkommandanten Reinhold Schmidt und des Bürgers David Mohr vom 10. und 11.09.1707
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1707-1708 2. Ratsgericht 1708 3. Tribunal 1709
Kläger: (2) Jürgen Nedder, Bürger zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Friedrich Brömse, Bürger und Mehlverkäufer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Gröning (A & P), ab 22.02.1709: Dr. Joachim Evers (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2268


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2273
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um hohe Abgaben durch Einquartierung
Alte Signatur: Wismar N 15 (W N 1 n. 15)
Laufzeit: 27.06.1711-27.07.1711
Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich darüber, daß die Einwohner des Amtes Neukloster durch die Einquartierung des Marschallschen Dragonerregiments immens beschwert würden und damit nicht in der Lage seien, die Pacht zu bezahlen. Kl. bittet darum, das Amt künftig mit solchen außerordentlichen Lasten zu verschonen. Das Tribunal schreibt Bekl. in diesem Sinne am selben Tag. Bekl. antwortet am 21.07., er habe vorher keine Beschwerden wegen übermäßiger Lasten erhalten und könne auch nicht versprechen, Neukloster im Krieg mit Einquartierung zu verschonen, da man auf Poel sogar die Bauern, die Lübeck gehörten, an den Kosten beteiligen müsse. Das Tribunal schreibt am 27.07.1711 in diesem Sinne an den Kl.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1711
Kläger: (2) Christian August, Fürstbischof von Lübeck und Administrator von Holstein in Vormundschaft seines Vetters Carl Friedrich, Erbprinz zu Norwegen als Pächter des Amtes Neukloster
Beklagter: Generalmajor Martin von Schultz, Vizegouverneur von Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2273


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2272
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Nutzung einer Wasserrinne
Alte Signatur: Wismar N 14 (W N 1 n. 14)
Laufzeit: (1712) 19.10.1712-09.12.1712
Fallbeschreibung: Kl. appelliert vor dem Tribunal gegen ein Ratsgerichtsurteil, das ihm zwar zugesteht, das Wasser von seinem Grundstück durch eine Rinne über das Grundstück Nedders abzuleiten, ihn aber verpflichtet, dieses Wasser vorher zu reinigen. Da er seinen Schriftsatz wegen fehlender Beweisstücke noch nicht einreichen kann, bittet er um 6 Wochen Verlängerung, die ihm das Tribunal am 08.11.1712 gewährt. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 13.07.1712; von Notar Johann Conrad Zimmermann aufgenommene Appellation vom 19.07.1712
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1712 2. Tribunal 1712
Kläger: (2) Friedrich Brömse, Bürger und Mehlverkäufer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jürgen Nedder, Bürger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2272


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2275
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Herausgabe eines Dokuments
Alte Signatur: Wismar N 16 (W N 1 n. 16)
Laufzeit: 16.12.1713-18.12.1713
Fallbeschreibung: Kl.in hatte im September 1713 zur Rechtfertigung ihrer Appellation (Nr. 2274) eine Aufstellung des Inventars bei ihrer Hochzeit im Jahre 1696 beigelegt und erbittet eine Kopie von diesem, um es als Beweisstück für die Teilung des Erbes nutzen zu können. Das Tribunal gewährt die Kopie am 18.12.1713.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1713
Kläger: (2) Maria Brandes, Witwe des Weinhändlers Christoph Nemitz zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2275


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2276
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar N 17 (W N 1 n. 17)
Laufzeit: (1718-1722) 06.10.1722-19.10.1722
Fallbeschreibung: Nachdem Kapitän Schneider verstorben war, haben die Vormünder von dessen unmündigen Kindern, Michael Plagmann und Bekl., den jüngsten Sohn bei Kl. in die Lehre gegeben und ihm versprochen, ihm für die ausstehenden 9 Monate Lehrzeit 16 Rtlr zu bezahlen. Nachdem der Junge ausgelernt hat, verweigern die Vormünder die Bezahlung, werden aber von Kl. vor dem Ratsgericht verklagt, das Vormünder zur Zahlung verurteilt. Auf die Appellation der Vormünder vor dem Ratsgericht verurteilt sie dieses zur Bezahlung binnen 14 Tagen aus den Gütern ihres Mündels, falls diese nicht ausreichten, aus den eigenen Gütern. Kl. wird immer wieder vertröstet und verlängert die Zahlungsfristen, da das Mündel mittellos ist, verliert aber 1722 die Geduld und bittet Tribunal um ein Fürschreiben an den Rat, ihm zu seinem Geld zu verhelfen. Das Tribunal lehnt den Antrag ohne Angabe von Gründen am 09.10.1722 ab.
Prozessbeilagen: (7) Versprechen Plagmanns und Meinckes an Kl. zur Übernahme der Lehrkosten vom 16.09.1718; Ratsgerichtsurteile vom 14.02.1720; Ratsgerichtsprotokolle vom 12.06.1720, 19.07.1721 und 16.09.1722
Instanzenzug: 1. Tribunal 1722
Kläger: (2) Isaac Neumann, Barbier in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christian Meincke, ehemaliger Vormund der unmündigen Kinder des Kapitän Schneider (Bekl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2276


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1703
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um die Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar K 105 (W K 4 n. 105)
Laufzeit: (1720-1725) 03.10.1725-21.01.1728
Fallbeschreibung: Am 16.07.1723 ist ein gütlicher Vergleich vor dem Tribunal zur Verteilung des mütterlichen Erbes geschlossen worden. Bisher ist jedoch weder ein entsprechendes Verzeichnis des väterlichen Erbes erstellt noch die Verteilung der Güter vorgenommen worden, worum Kl. am 03.10. bittet. Das Tribunal weist Bekl. am 05.10. zur Antwort an. Am 20.10. bittet Rode um Fristverlängerung, die er am 22.10. erhält. Am 19.11. weist Rode die Vorwürfe des Kl.s zurück, er würde die Verteilung des Erbes verhindern und fordert, Kl. solle dafür die Grundlagen schaffen. Das Tribunal fordert am 04.12. Erklärung vom Kl., die am 19.12. eingeht und in der Kl. auflistet, was Rode aus dem Kuhlmannschen Erbe nutzt und Aufteilung des väterlichen Erbes fordert. Das Tribunal fordert Rode am 20.12.1725 zur Antwort auf. Am 28.01.1726 weist Rode die Forderungen des Kl.s zurück und fordert Beweise. Das Tribunal schließt am 29.01. die Beweisaufnahme, am 19.02. bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 23.02.1726 fordert das Tribunal Rode auf, sich auf die Rechnung des Kl.s einzulassen, Kl. weitere Beweise für seine Forderungen vorzulegen und stellt einen Vorbescheid in Aussicht. Am 18.03. und 25.04. bittet Rode um Fristverlängerung, die er am 19.03. und 11.05. erhält. Am 19.03. sichert Witwe Kuhlmanns ihre Bereitschaft zum Ausgleich zu und stellt Erbteilung in Aussicht, wenn die Passivschulden eingetrieben und alle Gläubiger befriedigt worden sind. Das Tribunal fordert am 20.03. Erwiderung des Kl.s , am 05.04. fordert Kl. erneut sofortige Erbteilung. Das Tribunal fordert Witwe Kuhlmann am 11.05. erneut zur Antwort auf. Am 03.06. geht Rode auf die Rechnung des Kl.s ein und weist dessen Forderungen zurück. Das Tribunal teilt Kl. dies am 03.07. zum abschließenden Kommentar mit. Am 26.06. besteht Witwe Kuhlmann vor der Erbteilung die Prozesse zuende zu führen, um Überblick über das Erbe zu gewinnen. Das Tribunal teilt Kl. dies am 03.07. mit. Am 28.08. bittet Kl. erneut um Aufteilung des väterlichen Erbes, am 03.09. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 25.10. lädt das Tribunal zum Vorbescheid auf den 08.11. ein, am 05.11. bittet Rode um Verschiebung des Termins, am selben Tag setzt das Tribunal den 29.11. an. Am 10.12. bittet Rode um neuen Termin, den das Tribunal am 11.12. auf den 20.12.1726 ansetzt. Am 16.03.1727 erbittet Kl. neuen Vergleichstermin. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll vom 11.03.1727 nicht beiliegt. Am 08.05. stellt Kl. weitere Forderungen, die Tribunal den Bekl. am 10.05. zur Erwiderung zuleitet. Am 12.06. bittet Witwe Kuhlmann um Bestellung von zwei Kommissaren aus dem Tribunalskollegium zur Vermittlung eines Vergleiches, am 17.06. stimmt Rode der Benennung der Assessoren Wagner und Palthen als Kommissare zu, am 18.06.1727 werden diese damit beauftragt, einen gütlichen Ausgleich zu vermitteln. Am 22.12.1727 und 12.01.1728 teilen Kommissare das Erbe, am 21.01.1728 teilen sie das Ergebnis dem Tribunal mit.
Prozessbeilagen: (7) Specification was H. Ant. Rode von der Kuhlmannschen Erbschafft in Händen hat" vom 17.12.1725; Prozeßvollmacht Rodes für Dr. Köckert vom 18.02.1726; Aufstellung über die Kuhlmannsche Erbschaft (o.D.); Auszug aus dem Vergleich unter den Kuhlmannschen Erben vom 21.03.1720; "Copey aus des Herrn Bürgermeister Kuhlmann Geheimbuch; Kosten für die Hochzeit Anton Rodes; Kommission für die Assessoren Wagner und Palthen vom 18.06.1727; Papiere dieser Kommission, enthaltend: Aufstellung über Streitpunkte zwischen den Parteien; mehrere Schreiben Dr. A.C. Grönings an die Kommission; Ausgaben Kuhlmanns für die Hochzeit Anton Rodes; Kommissionsprotokolle vom 15.09., 19. und 22.11.; 01., 13. und 22.12.1727 und 21.01.1728
Instanzenzug: 1. Tribunal 1725-1728
Kläger: (2) Kapitän Nils von Kuhlmann
Beklagter: Anton Rode, Kaufmann zu Wismar und dessen Miterben, besonders Margaretha Schmieterlow als Witwe des Bürgermeisters Kuhlmann
Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Tanck (A) Bekl.: Philipp Heinrich Pladecius (A), ab 19.10.1725: Dr. Joachim Dietrich Everssen (A), Dr. Joachim Köckert (P); seit 05.11.1726 Dr. Anton Christoph Gröning (A & P); Dr. Erich Hertzberg (A & P) für die Witwe Kuhlmann

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1703


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2279
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Amtsführung
Alte Signatur: Wismar N 18 (W N 1 n. 18)
Laufzeit: (1721-1725) 05.06.1725-12.10.1725
Fallbeschreibung: Kl. haben sich vor dem Amtsgericht Neukloster über den Müller Hudemann beschwert, mehrere Zeugen vorgeschlagen, die sein Fehlverhalten belegen können und um Kopien aus Akten gebeten, die sie ebenfalls als Beweis verwenden wollen. Da die Verhöre noch nicht geführt und die Kopien aus den Akten noch nicht abgeschrieben werden konnten, Kl. aber beides dem Tribunal vorlegen wollen, bitten sie das Tribunal um Fristverlängerung zur Einreichung der Protokolle und erhalten diese am 05.06. Am 08.06. legen sie ihre Beweise vor und werden zu einem Vorbescheid auf den 12.06. vorgeladen ( Protokoll fehlt). Am 04.08.1725 bittet Bekl., ihm die Beschwerden der Kl. gegen ihn in Kopie vorzulegen, wird vom Tribunal aber an das Ratsgericht verwiesen. Am 28.09. legt er Beweise vor, daß er sich mit den Bekl. verglichen habe und bittet um seine Einsetzung in die Mühle. Ungeachtet der zahlreichen Beweise erhält Hudemann die Mühle nicht. Details dazu sind in einem Protokoll vom 12.10.1725 geregelt, das der Akte nicht beiliegt.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Kl. an Geheimen Rat von Plessen vom 30.05.1725; von Notar Johann Friedrich Köpke im Neuklosteraner Amtsgericht aufgenommene Zeugenaussagen des Schulzen von Nevern, Jacob Hacker, des Hausmannes in Nakenstorf Jürgen Lange, des Hauswirts in Groß Thessin Zacharias Wilhelm und des Hauswirtes in Züsow Jürgen Röhl vom 01. und des Hausmannes in Reinstorf Hans Ring vom 06.06.1725; Auszug aus den Protokollen des Neuklosteraner Amtsgerichts vom 24., 26. und 30.10.1721, 28.06. und 05.07.1725; von Notar Michael Siberus aufgenommene Zeugenbefragungen des Schulzen Caspar Remann, der Hausleute Johann Hack und Peter Thomsen aus Lübberstorf, der Hausleute Hinrich und Jacob Teckentin, Peter Thomsen und Hans Nentmann aus Lürsdorf, des Schulzen Detlef Wilcke, des Halbbauern Zacharias Wilhelm, des Krügers Friedrich Lange, des Hausmanns Hans Techentin aus Groß Zirn, des Schulzen Jacob Danckward, der Hausleute Hans Fischer und Jochim Kruse aus Neu Babitz, des Schulzen Joachim Meves aus Reinstorf, des Krügers Andreas Pfahl und des Schäfers Christoph Nickels aus Neukloster, des Schulzen Hinrich Lange, der Hausleute Hans Schlotte und Ernst Lange aus Nackenstorf vom 27.07.1725; Atteste des Joachim Millies aus Groß Tessin vom 22.07.1725, des Verwalters auf Pinnowhof Christopher Pätzen vom 27.07.1725, des Arrhendators auf Teplitz vom 27.07.1725, des Pächters von Klein Warin Christian Nicolaus Heydemann vom 28.07.1725
Instanzenzug: 1. Tribunal 1725
Kläger: (2) sämtliche Schulzen und Untertanen des Amtes Neukloster
Beklagter: Bartholomeus Hudemann, Müller zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Cajus Mathias Arend (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2279


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2277
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Aufhebung eines Vertrages
Alte Signatur: Wismar N 18 (W N 1 n. 18)
Laufzeit: (1725) 24.05.1725
Fallbeschreibung: Bekl. hat mit dem Müller Bartholomeus Hudemann einen Vertrag über die Pachtung der Amtsmühle geschlossen, obwohl Kl. ihn gebeten hatten, den Pachtvertrag des jetzigen Müllers zu verlängern, da sie mit Hudemann, der zuvor die Mühle gepachtet hatte, nicht zufrieden waren. Auf ihr Schreiben an Plessen erwidert dieser, der Vertrag mit Hudemann sei rechtskräftig und empfiehlt Kl.n, sich an das Tribunal zu wenden und zu fragen, ob der Vertrag wegen der Beschwerden gegen Hudemann aufgehoben werden könne. Die Kl. bitten das Tribunal darum, dem Bekl. zu befehlen, den Vertrag aufzulösen oder dem Tribunal einen Bericht vorzulegen, auf den hin dieses die Gültigkeit des Vertrages beurteilen kann. Eine Antwort des Tribunals ergeht nicht.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben L. Beckers in Vollmacht des Bekl. an Kl. vom 11.05.1725; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 23.05.1725
Instanzenzug: 1. Amtsgericht von Neukloster 1725 2. Tribunal 1725
Kläger: (2) sämtliche Schulzen und Untertanen des Amtes Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat und Kammerpräsident von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Cajus Mathias Arend (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2277


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2290
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um neue Dienste
Alte Signatur: Wismar N 23 (W N 1 n. 23)
Laufzeit: (1725-1728) 13.02.1728-08.05.1728
Fallbeschreibung: Als Bekl. 1715 das Amt in Besitz nahm, gab er jedem Dorf ein Reglement, in dem die Dienste nach dem bisherigen Gebrauch geregelt waren. In der vergangenen Ernte hat Bekl. auch Fuhr- und Spanndienste von Kl.n gefordert, die daraufhin forderten, sie zu Vollbauern zu machen und andernfalls den Dienst verweigern wollten. Daraufhin geschah nichts bis Anfang Februar, als Bekl. Spanndienste von Kl.n forderte und ihnen auf ihre Weigerung hin einen Korporal zur Vollstreckung ins Haus legte. Da dies eine neue Last ist, die sie nicht tragen können, bitten die Kl. das Tribunal, den Bekl. aufzufordern, es bei den bisherigen Diensten zu belassen und die Exekution wieder abzuziehen. Das Tribunal erläßt am selben Tag Schreiben an den Bekl., sich zu den Vorwürfen zu äußern und an den Leutnant Hysing, die Exekution abzuziehen. Am 19.03. klagen die Bauern, sie würden vom Bekl. nicht mehr zu den Diensten gefordert, sondern sollten diese bar bezahlen und bitten das Tribunal, dies zu unterbinden. Das Gericht folgt dem Antrag am selben Tag und sendet Reskript an Bekl. Dieser gibt am 23.03. an, er folge nur den Anweisungen der Kgl. Kommission, der Fall gehöre in die Kompetenz der Kammer und sei nicht vom Tribunal zu entscheiden, außerdem hätten die Bauern ihm zu gehorchen und würden durch günstige Mandate des Tribunals aufgehetzt, dies nicht zu tun. Bekl. bittet, ihn bei seinen Rechten als Pfandinhaber zu schützen, da er sonst außer Stande wäre, des Königs Dienste und Interesse beim Amte weiter zu befordern." Das Tribunal setzt am 24.03. einen Vorbescheid auf den 13.04. an und lädt die Parteien dazu ein. Am 09.04. beschwert sich Bekl. über die Renitenz der Neuklosteraner Bauern, die durch Rechtsprechung des Tribunals befördert werde und bittet, seine Autorität als Pfandinhaber nicht weiter zu untergraben. Das Tribunal teilt dies am 10.04. den Kl.n mit. Der Vergleichsversuch am 13.04. scheitert, am 05.05. erbittet Bekl. Urteil. Das Tribunal nimmt dies am 07.05.1728 ad acta.
Prozessbeilagen: (7) Bescheid über eingelegte Exekution vom 12.02.1728; "Extract aus dem Anschlag und Ertrag der Neuklosterschen Dorffschaften nach der Revidir- und Untersuchung de Anno 1725"
Instanzenzug: 1. Tribunal 1728
Kläger: (2) Hinrich Kruse und Hinrich Haker, zwei Halbbauern des Dorfes Nevern im Amt Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Josias Matras (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2290


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0613
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Handel mit Nägeln
Alte Signatur: Wismar C 55b (W C n. 55b)
Laufzeit: (1725-1775) 27.02.1775-18.12.1776
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 27.02.1775 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 01.03. tragen Kl. am 06.04. vor, daß Bekl. vom Rat das Verbot erlangt haben, daß keine Nägel außer aus Schweden nach Wismar eingeführt werden dürfen und niemand außer ihnen mit Nägeln handeln dürfe. Da dies gegen die alten Privilegien der Kl. verstößt, ergreifen diese vor dem Rat restitutio in integrum, erreichen aber nur eine Bestätigung des Ratsgerichtsurteils, gegen das sie an das Tribunal querulieren und dieses um Schutz ihrer alten Privilegien und Aufhebung des Monopols der Bekl. bitten. Das Tribunal fordert den Rat am 01.09. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, am 23.10.1775 erbitten Kl. Fristverlängerung, am 20.01.1776 gehen die Akten ein, am 26.01. wird der 05.02. zur Eröffnung angesetzt. Am 22.04. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.10. bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, stellt es aber den Gewürzkrämern frei, ihr altes Recht besser als bisher nachzuweisen. Am 13.12.1776 sendet das Tribunal die Akten an den Rat zurück
Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 20.01.1775; Ratsgerichtsurteile vom 27.11.1773, 18.01. und 21.10.1775; Preisvergleich von Nägeln bei Nagelschmieden und in Kramläden; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Befragung der Kramer Jochim Friedrich Klevesahl, Carl Friedrich Wachenhusen und Johann Hermann Ziehl vom 05.04.1775; Auszug aus dem Protokoll der kgl. schwedischen Kommission vom 20.08.1725; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Lembcke vom 23.10.1775; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1773 2. Ratsgericht 1773-1775 3. Tribunal 1775-1776
Kläger: (2) Älteste und sämtliche Mitglieder der Kramerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amt der Nagelschmiede zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johan David Lembcke (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0613
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